Steuer- und Abgabentermine

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Hundesteuer

Quartalszahler: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des laufenden Jahres

Jahreszahler: 01.07.des laufenden Jahres

  • Straßenreinigungsgebühren

01.07. des laufenden Jahres

  • Gewässerunterhalt  

nach Bescheiderstellung

  • Elternbeiträge

zum 05. des laufenden Monats

Hinweis: Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

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  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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